Jasin Sahir

Manager

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 „Meine Arbeit bedeutet für mich, nicht auf die einfache Antwort zu setzen, sondern die richtige zu finden. Dabei geht es mir darum, Risiken sichtbar zu machen und gemeinsam mit unseren Mandanten und Mandantinnen pragmatische Lösungen zu entwickeln.“

Jasin Sahir berät Mandant*innen bei der Aufdeckung, Verhinderung und Aufklärung wirtschaftskrimineller Handlungen. Als ehemaliger Compliance Officer und Sonderuntersuchungsleiter einer international tätigen Großbank bringt er umfassende praktische Erfahrung bei der Planung und Durchführung von internen Untersuchungen im nationalen und internationalen Kontext mit. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit umfasst den Aufbau individuell zugeschnittener Compliance-Programme sowie die Effektivitätsbewertung und Weiterentwicklung bereits bestehender Compliance-Management-Systeme.

Sprachen:

Deutsch und Englisch.

Kurzvita.

  • 2014–2018 Bachelor (LL.B.) „Wirtschaftsrecht“ an der Hochschule Mainz und der Yeditepe University Istanbul (Türkei)
  • 2018–2021 Master (LL.M.) „Business Law, Corporate Governance & Compliance“ an der Universität Mannheim
  • 2018–2020 Compliance Analyst Commerzbank AG; Group Compliance Global Strategy & Steering
  • 2020–2022 Compliance Officer Commerzbank AG; Group Compliance Internal Investigations mit Auslandsentsendung nach Madrid (Spanien)
  • 2022 Certified Fraud Examiner (ACFE)
  • Seit 2023 Senior Consultant bei Pohlmann & Company
  • Seit 2025 Manager bei Pohlmann & Company

Mitgliedschaften.

  • Association of Certified Fraud Examiners

Ausgewählte Mandate.

  • Mitglied des Independent Monitor Teams (für das U.S. Department of Justice sowie die U.S. Securities and Exchange Commission) bei einem internationalen Telekommunikationsunternehmen
  • Strategische Beratung zur Compliance-Organisation und -Governance eines börsennotierten schwedischen Automobilkonzerns
  • Durchführung diverser (grenzüberschreitender) interner Untersuchungen zur Aufklärung von Bestechungs- und Korruptionsvorwürfen, Betrugsfällen, Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht von Gesellschaftsorganen und Kartellverstößen im privaten und öffentlichen Sektor, darunter auch für DAX-40-Unternehmen

Publikationen.

Artikel

  • BGH: Die Haftung eines Gesellschaftsorgans kann durch interne Zuständigkeitsregelungen beschränkt werden – Wie Geschäftsleiter von klarer Aufgabenzuweisung und gegenseitiger Kontrolle profitieren, ESGZ vom 28.03.2024, Heft 03, Seite 41-42
  • Wenn man es nicht so genau mit der künstlichen Intelligenz nimmt – Die US-Börsenaufsicht SEC verhängt erstmals Strafen wegen „KI-Washings zusammen mit Tim Uschkereit. ESGZ vom 23.05.2024, Heft 05, Seite 47-49
  • Das Vereinigte Königreich verschärft das Unternehmensstrafrecht – Ein Überblick zum „UK Economic Crime and Corporate Transparency Act“, ESGZ vom 27.01.2025, Heft 01, Seite 42-48

Blog-Beiträge