Dr. Martin Schorn
Dr. Martin Schorn berät zu allen wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen. Er vertritt Unternehmen, Manager und Privatpersonen in strafrechtlichen Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren, sowohl auf Beschuldigten- wie auf Geschädigtenseite. So berät er insbesondere durch Straftaten geschädigte Unternehmen in der zivilrechtlichen Anspruchsdurchsetzung und deren strafprozessualer Vorbereitung und Sicherung. Thematisch umfasst sein Tätigkeitsbereich insbesondere Korruptionskriminalität, auch im internationalen Kontext, Geldwäsche und IT-Strafrecht, Kapitalmarkt- und Insolvenzstrafrecht sowie den Bereich strafrechtlicher Produkthaftung. Martin Schorn unterhält dabei einen spezifischen Schwerpunkt in der Healthcare- und IT-Branche mit besonderem Fokus auf strafrechtlichen Datenschutzanforderungen. Er unterstützt insbesondere auch in Krisensituationen wie behördlichen Durchsuchungen oder Cyberangriffen.
Martin Schorn berät Unternehmen zudem bei der Planung und der Umsetzung von Internal Investigations sowie bei Einführung, Unterhalt und Prüfung von Compliance-Management-Systemen, insbesondere zu geldwäscherechtlichen Compliance-Anforderungen.
Martin Schorn ist häufig empfohlener Anwalt bei Best Lawyers/Handelsblatt (2018 bis 2021) in der Kategorie „Criminal Defense“, in Juve 2019, 2020, 2021 für Compliance, in Legal 500 für Compliance und in der Wirtschaftswoche für Compliance (2019 bis 2021)
Sprachen: Deutsch, Englisch und Hebräisch
Kurzvita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- 2008 Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München
- Tätigkeit bei S. Horowitz & Co. Law Firm, Tel Aviv (Israel)
- 2008–2021 Rechtsanwalt (Associated Partner) bei Noerr
- Seit 2021 Partner bei Pohlmann & Company
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung WisteV
- Deutsch-Israelische Juristenvereinigung
- Deutsch-Israelische Wirtschaftsvereinigung
- ECBA – European Criminal Bar Association
- EFCL – European Fraud and Compliance Lawyers
Artikel
- Die jüngsten Änderungen im Geldwäscherecht durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz und die weiteren geplanten Neuerungen, in: Der Betrieb 2021, S. 2404 ff.
- Die Verwertung von Massegegenständen im Spannungsfeld von Geldwäsche und strafrechtlicher Einziehung (mit Viola von Hebel), NZI 2021, S. 465 ff.
- Geplante Änderungen im Geldwäscherecht, in: Der Betrieb 2019
- Compliance für Start-ups – geringere Anforderungen auch im Konzern? (mit Dr. Adriane Winter), in: CCZ 2019, S. 172 ff.
- Beitrag „Strafrecht“ in Bräutigam, IT-Outsourcing und Cloud-Computing: Eine Darstellung aus rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und vertraglicher Sicht, 2019
- Beitrag „Die Entwicklung eines Europäischen Sanktionsrechts am Beispiel der EU-Datenschutzgrundverordnung“, in: Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit, 2018 (mit Dr. Jacob Böhringer)
- Geldwäscherechtliche Pflichten für Syndikusrechtsanwälte – Infektionsgefahr für Arbeitgeber? (mit Dr. Christian Pelz), NJW 2018, 1351 ff.
- Reform des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (mit Dr. Maximilian Utz), in: CB 2017, Heft 7, S. 255 ff.
- „Mandantenakten in die Cloud – die Neugestaltung der strafrechtlichen Verschwiegenheitspflicht“, StraFo 2017, 491 ff.
- Die Diskussion um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in der Bundesrepublik Deutschland, in: Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit
- Strafrechtliche Risiken des unwirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrags (mit Christian Alexander Mayer), in: KommJur 2015, S. 86 ff.
- Deferred Prosecution Agreements nach neuem britischen Recht – Perspektiven für unternehmensinterne Compliance und Investigations, (mit Johanna Sprenger), in: CCZ 2014, S. 211
- Sanktionen und Nebenfolgen, in: Makowicz/Wolffgang, Rechtsmanagement im Unternehmen – Praxishandbuch Compliance, 1. Auflage 2014
- Deferred Prosecution Agreements im Anwendungsbereich des UK Bribery Act (mit Johanna Sprenger), in: CCZ 2013, S. 104 ff.
- Neuere Entwicklungen in der europäischen Korruptionsbekämpfung gegenüber Unternehmen – Wegbereiter einer einheitlichen Compliance-Struktur?, in: WM 2011, S. 1689 ff.
Blog-Beiträge
- Beschlossene Sache: Bundestag und Bundesrat verabschieden Hinweisgeberschutzgesetz
- Deutschland unterzeichnet Zweites Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention
- Was lange währt: Hinweisgeberschutzgesetz nun vom Bundestag beschlossen
- Update zum Transparenzregister
- Urteil des EuGH: EU-Geldwäscherichtlinie ist teilweise rechtswidrig
- Regierungsentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht
- Entwurf für eine Europäische Lieferkettenrichtlinie
- Deutsche Bahn: Verantwortlicher Berater für konzernweite Compliance-Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche
- BSH Hausgeräte GmbH: Beratung bei der Neugestaltung des Konzern-Compliance Management System mit abgestufter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen
- Engineering-Unternehmen: Verantwortlich für die interne Untersuchung von Vorwürfen betreffend einen angeblichen Kartellrechtsverstoß und Submissionsbetrug
- Großer Hersteller von Baumaterialien: Einführung eines internationalen Compliance-Systems
- Marktführendes Einzelhandelsunternehmen: Einführung von Prozessen und Strukturen für ein internationales Compliance-System
- Talanx Systeme: Umfassende und regelmäßige gutachterliche Beratung im Bereich IT-Strafrecht und IT-Compliance