Dr. Martin Schorn
Dr. Martin Schorn berät im Wirtschaftsstrafrecht, zu allgemeinen Compliance-Anforderungen und bei unternehmensinternen Untersuchungen. Er vertritt Unternehmen gegenüber Ermittlungsbehörden in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf Korruptionsdelikten, Geldwäsche, Untreue, Kapitalmarkt- und Insolvenzstrafrecht und strafrechtliche Produkthaftung und begleitet insbesondere unternehmensinterne Untersuchungen (Internal Investigations).
Schwerpunkt der Untersuchungen sind strafrechtlich relevante Vorwürfe wie Korruption, Untreue und Geldwäsche. Martin berät aber auch zu kartellrechtlich getriebenen Untersuchungen oder bei der Aufarbeitung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Verstöße in den Unternehmen selbst oder in der Lieferkette.
Zu diesen Themen berät Martin auch präventiv, also bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen mit einem Fokus auf Korruptions- oder Geldwäschevermeidung sowie bei der Gestaltung von Hinweisgeberschutz und Investigation-Prozessen.
Martin Schorn ist häufig empfohlener Anwalt bei Best Lawyers/Handelsblatt (2018 bis 2024) in der Kategorie „Criminal Defense“, in Juve 2019 bis 2022 für Strafrecht und 2023 für Compliance, in Legal 500 für Compliance und in der Wirtschaftswoche für Compliance (2019 bis 2023). Er ist Mitglied des Tax & Legal Excellence Network.
Martin Schorn ist beim bayerischen Landesjustizprüfungsamt als Prüfer für das zweite juristische Staatsexamen für die Prüfungsgebiete Strafrecht und anwaltliches Berufsrecht bestellt.
Martin spricht Deutsch, Englisch und Hebräisch.
Kurzvita
- Studium der Rechtswissenschaften und Promotion zu einem strafrechtlichen Thema in Bonn
- 2008 Zulassung als Rechtsanwalt
- Tätigkeit bei S. Horowitz & Co. Law Firm, Tel Aviv (Israel)
- 2008–2021 Rechtsanwalt bei Noerr in München und Düsseldorf
- Seit 2021 Partner bei Pohlmann & Company
- Mitglied und Referent in der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WiSteV), der European Criminal Bar Association (ECBA), der European Fraud and Compliance Lawyers (EFCL), der deutsch-israelischen Juristenvereinigung (DIJV)
- AG Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung WisteV
- Deutsch-Israelische Juristenvereinigung
- Deutsch-Israelische Wirtschaftsvereinigung
- ECBA – European Criminal Bar Association
- EFCL – European Fraud and Compliance Lawyers
- TLE – Tax & Legal Excellence Network
Artikel
- Neue EU-Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche. In der Betrieb 2024, Nr, 27-28
- Greenwashing und Green Claims Compliance – Regulatorischer Hintergrund und Folgen für Unternehmen, in KlimaRZ 2024, 86 – 92 (zusammen mit Uwe M. Erling, Fabienne Gehring, Dr. Tim Uschkereit)
- Ist das Label Klimaneutral tot? PR Magazin 2023/12 and 2024/1 (zusammen mit Uwe M. Erling)
- Die jüngsten Änderungen im Geldwäscherecht durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz und die weiteren geplanten Neuerungen, in: Der Betrieb 2021, S. 2404 ff.
- Die Verwertung von Massegegenständen im Spannungsfeld von Geldwäsche und strafrechtlicher Einziehung (mit Viola von Hebel), NZI 2021, S. 465 ff.
- Geplante Änderungen im Geldwäscherecht, in: Der Betrieb 2019
- Compliance für Start-ups – geringere Anforderungen auch im Konzern? (mit Dr. Adriane Winter), in: CCZ 2019, S. 172 ff.
- Beitrag „Strafrecht“ in Bräutigam, IT-Outsourcing und Cloud-Computing: Eine Darstellung aus rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und vertraglicher Sicht, 2019
- Beitrag „Die Entwicklung eines Europäischen Sanktionsrechts am Beispiel der EU-Datenschutzgrundverordnung“, in: Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit, 2018 (mit Dr. Jacob Böhringer)
- Geldwäscherechtliche Pflichten für Syndikusrechtsanwälte – Infektionsgefahr für Arbeitgeber? (mit Dr. Christian Pelz), NJW 2018, 1351 ff.
- Reform des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (mit Dr. Maximilian Utz), in: CB 2017, Heft 7, S. 255 ff.
- „Mandantenakten in die Cloud – die Neugestaltung der strafrechtlichen Verschwiegenheitspflicht“, StraFo 2017, 491 ff.
- Die Diskussion um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in der Bundesrepublik Deutschland, in: Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit
- Strafrechtliche Risiken des unwirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrags (mit Christian Alexander Mayer), in: KommJur 2015, S. 86 ff.
- Deferred Prosecution Agreements nach neuem britischen Recht – Perspektiven für unternehmensinterne Compliance und Investigations, (mit Johanna Sprenger), in: CCZ 2014, S. 211
- Sanktionen und Nebenfolgen, in: Makowicz/Wolffgang, Rechtsmanagement im Unternehmen – Praxishandbuch Compliance, 1. Auflage 2014
- Deferred Prosecution Agreements im Anwendungsbereich des UK Bribery Act (mit Johanna Sprenger), in: CCZ 2013, S. 104 ff.
- Neuere Entwicklungen in der europäischen Korruptionsbekämpfung gegenüber Unternehmen – Wegbereiter einer einheitlichen Compliance-Struktur?, in: WM 2011, S. 1689 ff.
Blog-Beiträge
- Beschlossene Sache: Bundestag und Bundesrat verabschieden Hinweisgeberschutzgesetz
- Deutschland unterzeichnet Zweites Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention
- Was lange währt: Hinweisgeberschutzgesetz nun vom Bundestag beschlossen
- Update zum Transparenzregister
- Urteil des EuGH: EU-Geldwäscherichtlinie ist teilweise rechtswidrig
- Regierungsentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht
- Entwurf für eine Europäische Lieferkettenrichtlinie
- Korruptionswahrnehmungs-Index 2023 veröffentlicht
- Regelmäßiger Berater zu Compliance-Themen bei einem international tätigen deutschen Einzelhandelsunternehmen
- Regelmäßige Durchführung aller anfallender interner Untersuchungen bei einem großen öffentlichen Verkehrsunternehmen
- Verteidigung eines Großhandelsunternehmen in einem kartellverfahren mit umfassender interner Untersuchung der Anschuldigungen
- Regelmäßige Beratung eines S-Dax-Unternehmens zu Compliance-Themen einschließlich Gestaltung des Compliance-Management-Systems und Durchführung interner Untersuchungen
- Regelmäßige Durchführung von internen Untersuchungen für ein DAX40-Unternehmen
- Mahle GmbH: Regelmäßige Beratung zur Geldwäsche-Compliance
- Großes deutsches DIY-Einzelhandelsunternehmen: Beratung zur geldwäsche- und sanktionsrechtlichen Anforderungen
- Goethe-Institut: Weltweite Risikoanalyse und Beratung zur Gestaltung eines Compliance-Management-Systems