Klimaklagen greifen unmittelbar ins Geschäft ein. Alle Unternehmen, deren Tätigkeit direkt oder indirekt erheblich zum CO2-Ausstoß beiträgt, müssen sich für solche Klagen wappnen.

Klimaklagen

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Wir beraten unsere Mandanten durch eine maßgeschneiderte ganzheitliche Klagevermeidungs- und/oder Verteidigungsstrategie bei der Identifizierung und Bewertung des Klimaklagerisikos sowie bei der Transformation und Anpassung des Geschäftsmodells zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Übereinkommens und – falls erforderlich – der Abwehr von Klimaklagen.

Die jüngste Welle von Klimaklagen gegen deutsche Autohersteller und Wintershall Dea ist ein Novum im Recht. Die Kläger wollen mit Hife von Gerichten in die Geschäftstätigkeit von Unternehmen mit dem Argument eingreifen, dass sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig eingeschränkt werden, wenn nicht der CO2-Ausstoß der beklagten Unternehmen über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus reduziert würde. Als Vorbild und Grundlage dienen das Shell-Urteil aus den Niederlanden und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz. Alles deutet darauf hin, dass diese Klagen erst der Anfang sind und auch andere Sektoren, die unmittelbar oder mittelbar in erheblichen Mengen CO2 von Treibhausgasen ausstoßen, wie Agrar, Industrie oder Gebäude und Luftverkehr verklagt werden. Auch finanzierende Banken und Investoren können mit einem „fossilen Kreditportfolio“ oder „fossilen Beteiligungen“ in den Fokus der Klimaklagen geraten.

Weitere Klagen (beispielsweise FossielVrij NL v. KLM und Greenpeace France v. TotalEnergies SE) und Untersuchungen von Aufsichtsbehörden (BaFin und SEC v. DWS/Deutsche Bank) richten sich seit Kurzem auch gegen die Verbreitung von irreführende Werbung über Klimaschutzbestrebungen und klimaneutrale Produkte und CO2-Ausgleichsprogramme einzelner Unternehmen (sog. Greenwashing).

Eine erfolgreiche Vermeidungs- und/oder Verteidigungsstrategie gegen solche Klagen und Untersuchungen muss im Wege eines ganzheitlichen Ansatzes die Klimaziele und ESG-Strategie sowie auch die interne und externe Kommunikation des Unternehmens bewerten. Über die rechtliche Seite hinaus ist zudem auch die politische und gesamtgesellschaftliche Dimension des Klimawandels in den Blick nehmen. Bei der Abwehr von erhobenen Klimaklagen bedarf es einer kombinierten Expertise aus zivilrechtlicher Prozessführung und öffentlich-rechtlichem Klimaschutzrecht. Aus diesem Grund haben wir ein kanzleiübergreifendes Anwaltsteam zwischen Skadden und Pohlmann & Company gegründet. Gemeinsam mit Dr. Anke Sessler und Max Stein bieten wir in Idealbesetzung anerkannte und langjährige Expertise sowohl im Klimaschutzrecht als auch in Litigation/Arbitration.

In der Zeitschrift für materielles und prozessuales Klimaschutzrecht (KlimaRZ) besprechen wir aktuell und fortlaufend neue gerichtliche Entscheidungen zum Klimaschutzrecht und begleiten die weitere Entwicklung aktiv.