Wir begleiten Ihr Unternehmen in der Krise, damit Sie daraus gestärkt in die Zukunft gehen.

Compliance Monitorships

Compliance Monitorships – Kompetenz aus Erfahrung

Compliance Monitoring erfordert Erfahrung, Fachwissen und die Fähigkeit, das Vertrauen sowohl der betroffenen Unternehmen als auch der Aufsichtsbehörden zu gewinnen. Als unabhängige Compliance Monitore oder deren Berater sowie in oder an der Seite von Inhouse-Funktionen betroffener Unternehmen kennen wir die gesamte Bandbreite von Compliance Monitorships.

Die seitens der Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weltweit an Unternehmen gestellten Compliance-Anforderungen steigen ständig. Damit gewinnt die Rolle des unabhängigen Compliance Monitors zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen werden bei Compliance-Verstößen verpflichtet, neben den auferlegten Bußgeldern auch einen unabhängigen Compliance Monitor zu akzeptieren.

Hauptaufgabe eines Compliance Monitors ist es, das Unternehmen bei der Etablierung und Entwicklung eines effektiven Ethik- und Compliance-Programms zu überwachen und weiter voranzubringen. Ziel ist es, zukünftige Verstöße mit Hilfe eines wirksamen Compliance-Management-Systems zu verhindern.

Pohlmann & Company war bereits mehrfach als Compliance Monitor oder dessen Berater tätig und verfügt über langjährige internationale Praxis im Bereich der präventiven Compliance-Beratung. Mit dieser besonderen Expertise sind wir die ideale Besetzung als unabhängiges Bindeglied zwischen Behörden, wie z.B. Department of Justice (DoJ), U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) oder Weltbank, und betroffenen Unternehmen.

Mit erfahrenen Beratern sind wir auch ein verlässlicher Partner für Unternehmen, die sich vorausschauend auf ein Monitorship vorbereiten wollen – von der Auswahl eines passenden Monitors über die Etablierung des erforderlichen Kommunikations- und Prozessmanagements bis hin zur proaktiven Verbesserung des Compliance-Management-Systems.

Unter Umständen kann es für Unternehmen auch von Interesse sein, ein „freiwilliges Monitorship“ zu initiieren, um den Reifegrad und die Effektivität des Compliance-Programms und internen Kontroll-Systems zu überprüfen. Wir kennen die relevanten Mindestanforderungen und Best-Practice-Standards, auch im internationalen Umfeld. Deshalb verlassen sich Mandanten auf uns, wenn es darum geht, ihre Prozesse zu optimieren oder den Grad ihrer Aufarbeitung von Compliance-Verstößen (Remediation) von unabhängiger Seite testen zu lassen.

Im Überblick

Compliance Monitor
  • Tätigkeit als unabhängiger Compliance Monitor, z.B. für das U.S. Justizministerium (Department of Justice), die U.S. Börsenaufsicht (U.S. Securities and Exchange Commission) oder die Weltbank
Counsel/Support to the Monitor
  • Unterstützung von Compliance Monitoren als Berater oder als Experte / Teammitglied im Sinne eines „Counsel/Support to the Monitor“
Counsel to the Company
  • Strategische Beratung und praktische Unterstützung in Vorbereitung auf und während eines Compliance Monitorships, inklusive der Etablierung/Verbesserung von Compliance-Programmen und internen Kontrollsystemen („Counsel to the Company“)
Freiwilliges Compliance Monitorship
  • „Freiwilliges Compliance Monitorship“ zwecks unabhängiger Zertifizierung eines effektiven Compliance-Programms und/oder internen Kontrollsystems nach relevanten Mindestanforderungen und internationalen Best-Practice-Standards