Aktuelles von Pohlmann & Company

08.07.2019

Neuer DoJ-Leitfaden zu Corporate-Compliance-Programmen

Was er ist und was er nicht ist

Am 30. April 2019 veröffentlichte die Criminal Division des US-Justizministeriums („DoJ“) eine aktualisierte Version ihres Leitfadens zur Bewertung von Corporate-Compliance-Programmen („The Evaluation of Corporate Compliance Programs„). Auf 19 Seiten gruppiert der überarbeitete Leitfaden 12 Themenfelder und zahlreiche Beispielfragen rund um die drei übergeordneten Fragen:

  1. Ist das Compliance-Programm des Unternehmens gut konzipiert?
  2. Wird das Programm ernsthaft und in gutem Glauben angewendet? Mit anderen Worten, ist das Programm effektiv umgesetzt?
  3. Funktioniert das Compliance-Programm des Unternehmens in der Praxis?

Beim American Bar Association Global White Collar Crime Institute in Prag am 27. Juni 2019 nahm Matthew Miner, stellvertretender Generalstaatsanwalt der Criminal Division des DoJ, unter anderem Stellung zu dem neuen Leitfaden; er würde oft gefragt und wolle sicherstellen, dass Unternehmen verstünden „was dieser neue Leitfaden ist und was er nicht ist“.

Miner bestätigte die genannte Zweckbeschreibung im Leitfaden selbst: Er solle Staatsanwälte unterstützen bei ihrer Bewertung sowohl der Wirksamkeit von Compliance-Programmen zum Zeitpunkt der unternehmerischen Straftaten als auch im Hinblick auf die nachträglich bis zum Zeitpunkt der Sanktionsentscheidungen getroffenen Abhilfe- und Verbesserungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass das DoJ beabsichtigt, Vertreter anderer ausländischer Strafverfolgungsbehörden in ihr Schulungsprogramm für Staatsanwälte einzubeziehen, um den grenzüberschreitenden Austausch und die Angleichung einschlägiger Bewertungsstandards zu fördern.

Miner betonte jedoch, den Leitfaden nicht als allgemeingültigen Plan für den Aufbau eines effektiven Compliance-Programms verstanden wissen zu wollen. Er führte aus, dass das DoJ keine Regulierungsbehörde sei und daher auch keine verbindlichen Mindeststandards oder Vorschriften festlege. Unverzichtbar sei es vielmehr, dass Unternehmen ihre Compliance-Programme auf der Grundlage sinnvoller und regelmäßiger Risikoanalysen aufbauen und weiterentwickeln. Unternehmen sollten sich darauf konzentrieren, ihre individuellen Risikoprofile zu erfassen, zu bewerten und angemessen zu adressieren, anstatt zu versuchen, jeden einzelnen Aspekt des DoJ-Leitfadens abzuarbeiten, betonte er.

 

Eine Kopie des aktualisierten Leitfadens „Evaluation of Corporate Compliance Programs“ vom 30. April 2019 kann von der Website des DoJ heruntergeladen werden.