Benczkowski präzisiert Haltung zu Monitorships
Am 8. März 2019 hielt der stellvertretende Generalstaatsanwalt Brian A. Benczkowski, Leiter der Kriminalabteilung des US-Justizministeriums, eine Rede auf der jährlichen ABA National Institute on White Collar Crime Conference in New Orleans.
In seiner Rede bekräftigte Benczkowski zunächst das Bekenntnis des US-Justizministeriums zu Transparenz in seinen Rechtsverfolgungspraktiken, die er seit seiner Rückkehr in das US-Justizministeriums im vergangenen Jahr zur Priorität gemacht hat. Seitdem hat das Ministerium versucht, sowohl in fallbezogenen Einzelentscheidungen als auch in seinen allgemeinen Richtlinien transparenter zu sein. Beispiele hierfür sind etwa die Veröffentlichung aller bisherigen Entscheidungen, in denen die Eröffnung eines Verfahrens unter der FCPA Corporate Enforcement Policy abgelehnt wurden oder die Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinien zur Einsetzung und Auswahl von Compliance-Monitoren im Oktober 2018 (Memorandum zur Auswahl von Compliance-Monitoren). In diesem Zusammenhang betonte er nochmals die Bedeutung von effektiven Compliance-Programmen zur Vermeidung der Einsetzung eines Monitors.
In Bezug auf Letzteres machte Benczkowski zudem deutlich, dass mit der Überarbeitung der Richtlinien zur Einsetzung von Monitoren keine Abweichung von der bisherigen Praxis des US-Justizministeriums in Bezug auf Monitorships verbunden sei. Er wies damit vor allem Spekulationen zurück, wonach der neuartige Ansatz des Ministeriums zu weniger Monitorships führen würde. Das Memorandum sei vielmehr aktualisiert worden um „für mehr Orientierungshilfe hinsichtlich derjenigen Faktoren zu sorgen, welche die Einsetzung eines Monitors überhaupt erst veranlassen, einschließlich der Kosten-/Nutzen Abwägung eines potenziellen Monitorships, sowie um Details bezüglich des Auswahlprozesses und den Umfang der Tätigkeit von Monitoren festzulegen„. In diesem Zusammenhang betonte Benczkowski, dass erst in der vergangenen Woche Mobile TeleSystems PJSC („MTS“), der größte Mobilfunkbetreiber Russlands, aufgrund von FCPA-Verstößen in Usbekistan eine Vereinbarung über eine aufgeschobene Strafverfolgung mit dem US-Justizministerium getroffen habe. Im Rahmen dieser Vereinbarung stimmte MTS einer Gesamtstrafe in Höhe von 850 Millionen US-Dollar sowie einem dreijährigen Monitorship zu.
Darüber hinaus stellte Benczkowski klar, dass Unternehmen, „die sich freiwillig selbst anzeigen, Maßnahmen ergreifen, um Fehlverhalten durch robuste Compliance-Programme zu verhindern, und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, wenn Fehlverhalten festgestellt wird„, wissen sollten, vom Ministerium „gerecht behandelt“ zu werden. In diesem Zusammenhang verwies Benczkowski auf zwei kürzliche abgeschlossene Vergleiche mit der Cognizant Technology Solutions Corp. sowie der Insurance Corporation of Barbados. In beiden Fällen lehnte das US-Justizministerium eine Anklage gegen die Unternehmen ab, und klagte stattdessen hochrangige Führungskräfte der Unternehmen wegen Verstößen gegen den FCPA an, da schließlich diese Bestechungszahlungen an Regierungsbeamte genehmigt hätten. Benczkowski verwies zudem darauf, dass Unternehmen Strafverfahren vermeiden können, sodass selbst „erschwerende Faktoren wie etwa die Beteiligung hochrangiger Führungskräfte an dem Fehlverhalten eine Einstellung des Verfahrens nicht von vornherein ausschließen, sofern das Handeln des Unternehmens ansonsten vorbildlich ist„.
In seiner Rede ging Benczkowski zudem auch auf folgende Punkte ein:
Keine „Stapelung“ von Sanktionen: Laut Benczkowski will das US-Justizministerium Strafen vermeiden, die nur um der Strafe willen verhängt werden: „Wenn ein Unternehmen wegen desselben Fehlverhaltens mit anderen zivil- oder ausländischen Strafen konfrontiert wird, werden wir unsere „Anti-Stapelungs“-Richtlinie anwenden, um Bußgelder, Beschlagnahmen und Rückerstattungszahlungen zwischen den Behörden entweder zu reduzieren oder aufzuteilen, um auf diese Weise sicherzustellen, dass das Gesamtergebnis recht und billig ist. Wir werden auch Strafen vermeiden, die unschuldige Mitarbeiter, Aktionäre, Kunden und andere Interessengruppen unverhältnismäßig hart treffen.“
Verpflichtung zur Ausweitung der FCPA Corporate Enforcement Policy auf Mergers & Acquisitions: Benczkowski bekräftigte zudem, dass sich der Ansatz des US-Justizministeriums zur Würdigung von Selbstanzeigen auch auf solches Fehlverhalten erstreckt, das im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen bei Fusionen oder Übernahmen oder, in geeigneten Fällen, auch bei Prüfungen nach der Übernahme bzw. bei Integrationsmaßnahmen aufgedeckt wird: „Die Anwendung der Richtlinie auf M&A-Sachverhalte soll gesetzestreue Unternehmen ermutigen ihre Akquisitionsaktivitäten weiter fortzusetzen, statt von diesen lohnenswerten Investitionen aufgrund einer möglichen FCPA-Strafverfolgung Abstand zu nehmen. Wir wollen, dass gesetzestreue Unternehmen mit einer starken Compliance-Kultur bereit sind solche Akquisitionen zu tätigen. Anders ausgedrückt, wir wollen nicht, dass die guten Unternehmensakteure das Feld risikoreicheren Unternehmen überlassen, die rechtswidriges Verhalten nur aufrechterhalten werden.“
Bewertung der Wirksamkeit von Compliance Programmen: Laut Benczkowski wird die Kriminalabteilung des US-Justizministeriums in Kürze Schulungen für Wirtschaftsstaatsanwälte „mit dem Schwerpunkt, wie wir – als Staatsanwälte – die Wirksamkeit von Compliance Programmen bewerten werden können“ anbieten. Diese sollen seiner Vorstellung nach in Zukunft jährlich durchgeführt werden. „Die Schulungen sind natürlich nur der erste Schritt in unseren Bemühungen die Konsistenz bei der Ausübung des Ermessens der Staatsanwaltschaft zu fördern„, fügte er hinzu.
Die Rede von Brian A. Benczkowski auf der 33. jährlichen ABA National Institute on White Collar Crime Conference finden Sie hier.
In Übereinstimmung mit den Aussagen von Benczkowski scheinen auch andere US-Behörden ihre Rechtsverfolgungsaktivitäten zu intensivieren, anstatt diese zu reduzieren. So hat beispielsweise das Federal Bureau of Investigation (FBI) kürzlich die Einrichtung eines speziellen Anti-Korruptionsteams in Miami angekündigt, da bei den jüngsten FCPA-Rechtsverfolgungsaktivitäten vor allem Südamerika eine bedeutende Rolle gespielt hat. Laut Presseberichten wird sich das Team vor allem auf FCPA-Sachverhalte in Südamerika und Miami konzentrieren.
In Deutschland werden die weiteren Entwicklungen im Hinblick auf die Schaffung eines Verbandssanktionengesetzes weiterhin mit Spannung erwartet, wobei insbesondere der sogenannte „Kölner Entwurf“ die Einführung von Monitoren vorschlägt (vgl. § 5 Abs. 4). Der Entwurf eines Verbandssanktionsgesetzes ist hier zu finden.