Aktuelles von Pohlmann & Company

17.10.2018

Memorandum zur Auswahl von Compliance-Monitoren

Am 11. Oktober 2018 hat das US-Justizministerium überarbeitete Richtlinien hinsichtlich der Einsetzung und Auswahl von Compliance-Monitoren veröffentlicht. Das Memorandum (von Brian Benczkowski, stellvertretender Generalstaatsanwalt) ergänzt frühere Richtlinien des US-Justizministeriums hinsichtlich der Einsetzung von Compliance-Monitoren (im Besondern das sogenannte „Morford Memorandum“ vom 7.März 2018). Das Memorandum gilt für alle Entscheidungen der für Unternehmens-Strafsachen zuständigen Abteilung innerhalb des US-Justizministeriums und regelt, inwiefern die Einsetzung eines Compliance-Monitors im Einzelfall angemessen ist. Es findet Anwendung unabhängig davon, ob die Entscheidung auf einem Verzicht auf Strafverfolgung beruht („Non-Prosecution Agreement“), diese nur aufgeschoben ist („Deferred Prosecution Agreements“) oder auf einer Verständigung beruht („Plea Agreement“).

Um zu entscheiden, ob die Einsetzung eines Compliance-Monitors im jeweiligen Fall angemessen ist, definiert das Memorandum, dass, neben weiteren Aspekten, folgende Faktoren zu berücksichtigen sind: „(a) ob das zugrunde liegende Fehlverhalten die Manipulation von Firmenbüchern und Aufzeichnungen oder die Ausnutzung eines inadäquaten Compliance-Programms oder Kontrollsystems betraf; (b) ob das fragliche Fehlverhalten in der gesamten Unternehmensorganisation weit verbreitet war oder von der Geschäftsleitung genehmigt oder gefördert wurde; (c) ob das Unternehmen signifikante Investitionen in und Verbesserungen von dessen Compliance-Programm und internen Kontrollsystemen getätigt hat; und (d) ob Maßnahmen zur Verbesserung des Compliance-Programms und der internen Kontrollen getestet wurden, um nachzuweisen, dass sie ein ähnliches Fehlverhalten in Zukunft verhindern oder aufdecken können.“

Das Memorandum enthält auch zusätzliche verfahrenstechnische Hinweise für den Prozess der Auswahl und Ernennung von Compliance-Monitoren.

Vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Einführung eines neuen „Unternehmensstrafrechts“ in Deutschland, das teilweise auch das Konzept eines  deutschen Compliance-Monitorings beinhaltet, kann das neue Memorandum als wertvolle Quelle dienen.

Das Memorandum kann hier heruntergeladen werden.

Aktuelle Vorschläge und Positionen im Zusammenhang mit einem neuen „Unternehmensstrafrecht“ finden sich hier und hier.