Aktuelles von Pohlmann & Company

25.09.2018

Wie bereitet man sich auf ein Monitorship vor?

Unternehmen, die gegen den Foreign Corrupt Practices Act von 1977 („FCPA“) oder ähnliche internationale Compliance-Vorschriften verstoßen haben, sehen sich zunehmend mit sogenannten Deferred oder Non-Prosecution Agreements („DPAs“ bzw. „NDAs“) konfrontiert. Diese verpflichten die straffällig gewordenen Unternehmen oft, neben den auferlegten Bußgeldern auch einen unabhängigen Compliance-Monitor einzusetzen, der die verschiedenen Bestandteile des Compliance-Programms des Unternehmens bewertet. Pohlmann & Company verfügt selbst über umfangreiche Einblicke und Erfahrungen hinsichtlich dieser Anforderungen – sowohl aus Sicht des Unternehmens als auch aus der Sicht des Monitors.

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