Carola Stark
Carola Stark berät Mandanten in den Bereichen Compliance, Corporate Governance und allgemeines Gesellschaftsrecht (Schwerpunkt: Aktienrecht). Ihre Praxis umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen und Organen im Bereich der Organpflichten/-haftung (D&O) sowie bei der Durchführung interner Untersuchungen. Sie verfügt über besondere Erfahrung im Bereich der Prozessführung (gesellschaftsrechtliche und Post-M&A-Streitigkeiten sowie generell wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzungen) und vertritt ihre Mandanten sowohl vor Gericht als auch gegenüber Aufsichtsbehörden.
Sprachen: Deutsch, Englisch und Französisch
Kurzvita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der Université de Nantes (Frankreich)
- 2011 Magister des deutschen und ausländischen Rechts (Mag.iur.)
- 2012 Zulassung als Rechtsanwältin
- 2020 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
- 2012-2015 Rechtsanwältin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Linklaters (Frankfurt) im Bereich Dispute Resolution
- 2015-2021 Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Frankfurt) im Bereich Corporate, Finance, M&A
- Seit 2021 Counsel bei Pohlmann & Company
Artikel
- Effektive Aufsichtsratsarbeit im Zeitalter zunehmender Compliance-Regularien, in: Der Aufsichtsrat 10/2021, 142-144 (gemeinsam mit Nicole Willms)
- Risk & Compliance Management für Deutschland 2021, Lexology
Blog-Beiträge
- Beratung des ehemaligen Finanzvorstandes der Tochter-AG eines internationalen Telekommunikationskonzerns bei der Abwehr von Organhaftungsansprüchen nach Cyber Angriff (CEO-Fraud)
- Beratung eines internationalen Industrieverpackungsunternehmens bei der gerichtlichen Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder
- Prozessvertretung eines Windparkbetreibers bei der Durchsetzung von Wandlungsrechten aus Genussscheinen
- Prozessvertretung verschiedener Aktiengesellschaften und GmbH & Co. KGaA bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Abwehr von Beschlussmängelklagen, Freigabeverfahren nach § 246a AktG)
- Beratung börsennotierter und nichtbörsennotierter Aktiengesellschaften bei physischen und virtuellen (Covid 19-Gesetz) Haupt- und Gläubigerversammlungen