DOJ veröffentlicht Namen aller aktuell tätigen Compliance Monitore
Anfang letzter Woche, am 14. April 2020, hat das US-Justizministerium (Departement of Justice, DoJ) eine neue Webseite geschaltet, auf der es die Namen aller derzeit aktiven Compliance Monitore auflistet. Mit dieser Veröffentlichung reagiert das DoJ auf jahrelange Kritik und zahlreiche Forderungen nach mehr Transparenz bei der Vergabe von Compliance Monitorships. Bereits im Oktober 2018 hat das DoJ das sog. Benczkowski-Memorandum [siehe hierzu auch unseren Beitrag] erlassen und damit erste Schritte in diese Richtung unternommen. In dem Memorandum sind maßgebliche Kriterien für die Auferlegung eines Compliance Monitorships sowie für die Auswahl des jeweiligen Compliance Monitors konkretisiert und verbindlich festgelegt worden. Zuvor, im März 2018, hatte ein D.C. Bundesrichter das DoJ dazu verurteilt, die Namen der potenziellen Monitore offenzulegen, die für die Überwachung der Programme von fünfzehn mit dem FCPA in Konflikt geratenen Unternehmen nominiert worden waren. In seinem Urteil hatte das Gericht ausgeführt, dass das Interesse der Monitore an Privatsphäre und Anonymität durch das öffentliche Interesse an der Kenntnis ihrer Identität überwogen würde.
Die aktuelle Monitor-Liste des DoJ zeigt dreizehn aktive Compliance Monitorships, vier davon betreffen in Deutschland ansässige Unternehmen. Die bemerkenswerte Anzahl deutscher Unternehmen auf der Liste zeigt, dass die Standards der US-Behörden, allen voran des DoJ, zu Compliance und Compliance Monitorships für deutsche Unternehmen durchaus Relevanz haben. Auch sollten diese Standards vom deutschen Gesetzgeber berücksichtigt werden, wenn er beabsichtigt, im Rahmen des anstehenden Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) [siehe hierzu auch unsere Beiträge vom 29. August 2019 und 5. September 2019] gleichfalls eine Art Compliance Monitorship einzuführen. Bei der Konzeption und Umsetzung dieses Rechtsinstituts in Deutschland wird es entscheidend sein, die historische Entwicklung und die jahrelange praktische Erfahrung im Umgang mit US-amerikanischen Compliance Monitorships [siehe hierzu auch meinen Artikel in CCZ], die diesbezügliche Kritik, aber auch die positiven Ergebnisse und Lessons Learned daraus effektiv zu nutzen. Keinesfalls muss und sollte das Rad hier neu erfunden werden.
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