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18.03.2019

EU-Regeln zum Schutz von Whistleblowern

Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten einigen sich auf Regeln zum Schutz von Whistleblowern

Nachdem der erste – und seitdem ausführlich diskutierte – Richtlinienentwurf bereits im April 2018 von der EU-Kommission vorgelegt worden ist, haben sich das Europäische Parlament und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten am 11. März 2019 auf neue Regeln zum Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen EU-Recht aufdecken, geeinigt.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern, um Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht zu fördern. Darunter fallen beispielsweise Korruption, Steuerbetrug, Geldwäsche, Umweltverschmutzung sowie die Nichteinhaltung von Datenschutz, öffentlicher Gesundheit, Produktsicherheit und weiteres Fehlverhalten.

In einer Pressemitteilung vom 12. März 2019 betont das Europäische Parlament vor allem die freie Wahl von sicheren Meldewegen und den Schutz gegenüber Vergeltungsmaßnahmen als zentrale Elemente der neuen Vorschriften, welche die Sicherheit potenzieller Hinweisgeber und die Vertraulichkeit der offenbarten Informationen gewährleisten sollen. Zum einen sollen Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet werden, interne Meldekanäle einzurichten. Zudem sollen Hinweisgeber – neben der Nutzung von internen Kanälen – in bestimmten Fällen auch geschützt werden, falls sie sich direkt an nationale Behörden, EU-Organisationen oder sogar an die Medien wenden. Dieser Schutz soll vor allem dann gelten, wenn ihre vorhergehende interne Meldung nicht untersucht wurde oder in Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit oder Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber drohen.

Darüber hinaus sind Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber nach der neuen Richtlinie ausdrücklich verboten. Dies soll durch verschiedene Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die Suspendierung, Degradierung und Einschüchterung von Hinweisgebern sowie ihrer Unterstützer gewährleistet werden.

Die durch die Richtlinie neu geschaffenen Rechte verpflichten die Mitgliedstaaten ferner, potenziellen Hinweisgebern umfassende Informationen über Meldewege und -verfahren, Beratungsmöglichkeiten und finanzielle, rechtliche und psychologische Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Die vorläufige Vereinbarung über den Mindestschutz für Hinweisgeber ist ein wichtiger Schritt zur finalen Verabschiedung der Richtlinie. In den nächsten Monaten muss die geänderte Richtlinie nun noch sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Europäischen Rat formell bestätigt werden. Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, haben sie alle Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Obwohl viele Unternehmen bereits heute Whistleblowing-Kanäle als Bestandteil eines effektiven Compliance-Programms eingerichtet haben, ist der nunmehr erzielte Kompromiss, der vor allem das Ziel hat, den Whistleblower zu schützen und die Weitergabe von Hinweisen zu erleichtern, zu begrüßen, da mit der Richtlinie erstmals EU-weite und rechtlich verbindliche Vorschriften zum Whistleblowing existieren werden. Gleichzeitig werden allerdings mit der Richtlinie Strukturen geschaffen, deren Funktionalität sich in der Praxis erst noch beweisen muss. Die Herausforderung besteht dabei vor allem in der Umsetzung in nationales Recht. Hier bleibt abzuwarten, wie insbesondere der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie umsetzen und ob er über den in der Richtlinie festgelegten Mindestschutz für Hinweisgeber hinausgehen bzw. in welcher Form er Unternehmen vor Hinweisgebern schützen wird, die in böswilliger oder missbräuchlicher Absicht Informationen melden oder offenlegen, um ein Unternehmen zu schädigen.

Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier und die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments hier.

Materialien zu neuen EU-weiten Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern einschließlich eines Factsheets und dem Vorschlag zur Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Stand 23. April 2018), finden Sie hier.

Unser Infoflyer „Hinweisgebersysteme“ zum Download.