Gemeinsame Veranstaltung an der LMU mit Professor Burgi zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette
Am 21. November 2024 haben die Rechtsanwälte und Partner der Kanzlei Pohlmann & Company, Julia Kahlenberg und Uwe M. Erling, auf Einladung des Vereins Recht und Nachhaltigkeit e.V. gemeinsam mit Professor Burgi vor interessierten Studierenden zu rechtlichen und unternehmerischen Aspekten der Nachhaltigkeit in der Lieferkette referiert.
Gut besuchte Veranstaltung
Trotz Schneetreibens fanden sich am Abend des 21. November 2024 gut 30 interessierte Studierende und Unternehmensvertreter*innen in den Räumlichkeiten der Ludwig-Maximilians-Universität München ein, um mehr über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und ihre rechtlichen sowie praktischen Auswirkungen für Unternehmen zu erfahren.
Eingeladen und organisiert wurde die Veranstaltung vom Verein Recht und Nachhaltigkeit e.V. (RuN), einer Initiative aus Studierenden, Promovierenden und jungen Wissenschaftler*innen, die sich mit rechtlichen Fragestellungen im Bereich Nachhaltigkeit befassen. Herr Ermacora, Mitglied des RuN-Vorstands, moderierte den Abend souverän.
Rechtsrahmen
In seinem kurzweiligen Vortrag beleuchtete Professor Burgi insbesondere den Anwendungsbereich, die Inhalte und Ziele des nationalen LkSG sowie der europäischen CSDDD. Er ging dabei auf aktuelle politische Diskussionen, das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Menschenrechte und den Bürokratieanforderungen, die erheblichen Erweiterungen des Katalogs umweltbezogener Pflichten und den in der CSDDD geforderten Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Art. 22) ein. Als Fazit stellte Professor Burgi fest, dass die Neuregelungen in ihrer Gesamtheit erhebliche Verfahrens- und Organisationspflichten für Unternehmen schaffen und den Behörden ein umfangreiches Arsenal an Befugnissen für das sogenannte Public Enforcement zur Verfügung stellen.
Praktische Herausforderungen im Unternehmen
Den Fokus auf konkrete Herausforderungen in Unternehmen legten Julia Kahlenberg und Uwe M. Erling in ihrem Vortrag. Dabei wurde deutlich, dass die einzelnen Sorgfaltspflichten miteinander verzahnt sind und eine wirksame Erfüllung zunächst eine sorgfältige Risikoanalyse im jeweiligen Unternehmen mit seinen individuellen Risiken erfordert. Es wurde näher auf das Korrektiv der Angemessenheit, die richtige Verortung der Zuständigkeiten im Unternehmen, die Anforderungen an ein Beschwerdeverfahren und den Vollzug durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen. Abschließend beleuchteten sie die Problematik der Einbeziehung völkerrechtlicher Verträge in die unternehmerische Pflichtenerfüllung, Praxisbeispiele zur Identifikation von menschen- und umweltrechtlichen Risiken sowie Überschneidungen mit weiteren Regelwerken.
Abschließende Diskussion:
Eine lebhafte Diskussion mit zahlreichen Nachfragen der Teilnehmer*innen markierte den Schlusspunkt der gelungenen Veranstaltung.