SEC verhängt Geldstrafe gegen Keurig: Falsche Angaben zur Recycling-Fähigkeit von K-Cup-Kapseln
Am 10. September 2024 hat die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) gegen den US-Kaffeehersteller Keurig Dr Pepper Inc. eine Geldstrafe in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar verhängt. Keurig soll falsche Angaben zur Recyclingfähigkeit ihrer K-Cup-Einweg-Kapseln gemacht haben.
Der Vorwurf im Detail:
In seinen Jahresberichten für 2019 und 2020 hat Keurig angegeben, Tests hätten ergeben, dass K-Cup-Kapseln „effektiv recycelt werden können“. Was Keurig dabei jedoch verschwieg: Zwei der größten US-Recyclingunternehmen hatten bereits damals erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Durchführbarkeit des Recyclings geäußert und sogar angedeutet, die Kapseln daher nicht annehmen zu wollen. Der Verkauf von der K-Cup-Kapseln stellte 2019 einen wesentlichen Teil des Nettoumsatzes in Keurig‘s Kaffee-Geschäft dar. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass laut Untersuchungen einer Keurig-Tochtergesellschaft bekannt war, dass Umweltschutzbelange für die Kaufentscheidungen der Verbraucher eine wichtige Rolle spielten.
Die SEC betont in diesem Zusammenhang nochmals die Verantwortung von Unternehmen, vollständige und präzise Informationen bereitzustellen, um Anlegern auf Grundlage von vollständigen Informationen fundierte Investitionsentscheidungen zu ermöglichen.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Verbraucher erwarten, dass bei entsprechenden Angaben tatsächliche ein Recycling stattfindet und nicht lediglich eine technische Möglichkeit des Recyclings besteht, die jedoch (derzeit) nicht marktfähig umsetzbar ist.
Die Konsequenz:
Keurig hat sich, ohne die Vorwürfe zuzugeben oder zu bestreiten, bereit erklärt, eine Geldstrafe in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar zu zahlen, um die Angelegenheit beizulegen. Zudem hat Keurig zugestimmt, eine entsprechende Unterlassungsanordnung zu unterzeichnen.
Der Blick über den Atlantik:
Auch in Europa besteht seit Inkrafttreten der Corporate Sustainibility Directive 2023 eine Pflicht zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung und im Lagebericht sind Angaben zu den Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt anzugeben. Vor diesem Hintergrund prüfen Unternehmen sehr genau, ob mit Blick auf etwaige Greenwashing-Vorwürfe entsprechende Recyclingquoten angegeben werden können. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch den harmonisierten ESRS-Standards zu.
Erkenntnisse:
- Der Fall zeigt, dass Unternehmen im Rahmen ihrer Berichte und Nachhaltigkeitskommunikation – sei es gegenüber Verbrauchern oder Anlegern – äußerst sorgfältig und transparent sein müssen, insbesondere dann, wenn es um Umweltthemen geht.
- Eine risikofreie Nachhaltigkeitskommunikation gibt es praktisch nicht mehr.
- Für Anleger und Verbraucher werden Umweltschutzbelange immer wichtiger und bei der umweltbezogenen Werbung besteht ein besonderes Aufklärungsinteresse.
- Unternehmen sollten zur Vermeidung rechtlicher und Reputationsrisiken ihre Angaben zu Umweltthemen sorgfältig prüfen und entsprechend kommunizieren.