Aktuelles von Pohlmann & Company

25.01.2024

Eine neue Logik fürs Berufsrecht

Unter diesem Titel hat unser Partner Dr. Martin Schorn der Zeitschrift JUVE Rechtsmarkt (Heft 1/24) ein Interview zu den neuen berufsrechtlichen Compliance-Anforderungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegeben. Nunmehr müssen Kanzleien nach § 59e Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ein berufsrechtliches Compliance-Management-System unterhalten, das seit Oktober letzten Jahres durch konkrete Anforderungen in § 31 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) ergänzt wird. Dazu zählen die Bestellung einer Berufsrechtsbeauftragten, die Durchführung einer Risikoanalyse und von entsprechenden Schulungen und die Einrichtung einer internen Meldestelle. Nach Auffassung von Martin tun Kanzleien gut daran, diese Risikoanalyse nicht nur auf die harten berufsrechtlichen Pflichten zu beschränken, sondern sich generell der Risiken aus ihrer Beratungstätigkeit bewusst zu werden.

Das Interview kann in gekürzter Form hier abgerufen werden.