Aktuelles von Pohlmann & Company

30.03.2020

Neuer Deutscher Corporate Governance Kodex in Kraft getreten

Am 20. März 2020 ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Deutsche Corporate Governance Kodex („Kodex„) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 in Kraft getreten.

Ursprünglich wurde die Neufassung des Kodex am 9. Mai 2019 vorgestellt. Um etwaige erforderliche Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II„) im Kodex nachvollziehen zu können, hatte die Regierungskommission mit der Finalisierung des neuen Kodex bis zum Abschluss des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens abgewartet. Dementsprechend wurde am 16. Dezember 2019 eine überarbeitete Fassung des Kodex zusammen mit einer Begründung auf der Website der Regierungskommission veröffentlicht.

Gegenüber der Fassung vom 9. Mai 2019 (die wesentlichen Änderungen haben wir in unserem Blogbeitrag vom 18. Juni 2019 zusammengefasst) gab es nur noch einige wenige punktuelle Änderungen, die im Wesentlichen auf dem ARUG II, welches zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, beruhen. Diese betreffen vor allem die Bestimmungen zur Vorstandsvergütung, welche im Kodex noch nachvollzogen werden musste. Weitere materielle Änderungen waren nicht erforderlich. Allerdings wurden gegenüber dem Entwurf vom 9. Mai 2019 noch verschiedene redaktionelle Anpassungen und Kürzungen vorgenommen, die zu einer noch besseren Klarheit und Verständlichkeit beigetragen sollen.

Der neue Kodex bildet somit die Grundlage für nach seinem Inkrafttreten zu fassenden Entsprechenserklärungen von börsennotierten Unternehmen.

Der DCKG in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ist hier zu finden.

Die Pressemitteilung der Regierungskommission vom 20. März 2020 finden Sie hier.