Aktuelles von Pohlmann & Company

11.12.2019

DOJ ändert Corporate Enforcement Policy

US Department of Justice nimmt Änderungen an seiner Corporate Enforcement Policy vor und fördert weiterhin Selbstanzeigen

Am 20. November 2019 hat das US-Justizministerium (DOJ) seine FCPA Corporate Enforcement Policy („FCPA Policy“) überarbeitet und damit weiter konkretisiert, was es von Unternehmen im Hinblick auf Selbstanzeigen erwartet.

Während die Veränderungen auf den ersten Blick geringfügig erscheinen mögen, bieten sie Unternehmen doch wichtige Orientierungshilfen:

Zum einen erwartet das DOJ von Unternehmen bei einer Selbstanzeige, dass sie die zum Zeitpunkt der Anzeige bekannten relevanten Fakten offenlegen und deutlich machen, insofern diese lediglich auf vorläufigen Untersuchungsmaßnahmen beruhen.

Nach der bisherigen Version der FCPA Policy bestand eine gewisse Unklarheit, ob das DOJ erwartet, dass Unternehmen eine Selbstanzeige zurückhalten, bis die Unternehmen eine vollständige Untersuchung zur Ermittlung aller Tatsachen durchgeführt haben, oder sie feststellen, dass tatsächlich ein Gesetzesverstoß vorliegt.

Nach der bisher geltenden FCPA Policy musste ein Unternehmen „alle ihm bekannten relevanten Fakten“ offenlegen. Diese Anforderung wurde nun um die zusätzliche Formulierung „zum Zeitpunkt der Offenlegung“ ergänzt. Damit hat das DOJ den Umstand berücksichtigt, dass ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Offenlegung möglicherweise nicht alle relevanten Fakten kennt, insbesondere wenn bisher nur vorläufige Ermittlungen durchgeführt wurden.

Die zweite wesentliche Änderung betrifft die bisherige Verpflichtung zur Offenlegung von Fakten über „Personen, die wesentlich an der Rechtsverletzung beteiligt oder für diese verantwortlich sind“: Der Begriff „Rechtsverletzung“ wird nun durch den Begriff „Fehlverhalten“ ersetzt. Diese Änderung passt sich einerseits dem Wortlaut der restlichen FCPA Policy an, setzt aber vor allem ein klares Signal an die Unternehmen, dass sie die Selbstanzeige nicht zurückhalten müssen, bis sie endgültig entschieden haben, ob ein Gesetzesverstoß tatsächlich stattgefunden hat. Stattdessen befürwortet das DOJ nach der FCPA Policy eine schnelle Selbstanzeige.

Diese jüngsten Änderungen erfolgen nur wenige Monate nach der Veröffentlichung einer umfassenden Überarbeitung im März dieses Jahres, zu der auch die Ankündigung des DOJ gehörte, dass die FCPA Policy als unverbindliche Leitlinie für alle Strafverfahren gelten wird. Dies ist ein weiteres Beispiel für die anhaltenden Bemühungen des DOJ, die Selbstanzeige im Allgemeinen zu fördern, aber es insbesondere Unternehmen zu ermöglichen, eine fundierte Entscheidung über die Vornahme einer Selbstanzeige zu treffen. Unternehmen, die sich in den – meist chaotischen – Anfangsphasen einer Untersuchung befinden, müssen nun früher denn je über eine Selbstanzeige entscheiden, um in den Genuss der vollen Kooperationsprivilegien zu kommen.

Die FCPA Policy kann hier nachgelesen werden.