Partner in der Krise
Verdachtsmomente, regulatorischer Druck oder externe Vorwürfe fordern schnelle, belastbare Entscheidungen auf oberster Ebene.
In diesen Situationen unterstützen wir Sie, Entscheidungen zu treffen und die Risiken durch interne, externe oder behördliche Untersuchungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Mit Erfahrung, juristischer Präzision – strategisch, zielgerichtet und verantwortungsvoll eingesetzt – und einem interdisziplinären Beratungsansatz, sichern wir Ihre Handlungsfähigkeit und stärken so das Vertrauen in Ihre Organisation, auch in der Krise.
Als Boutique mit internationaler Erfahrung sind wir mit allen Formen unternehmensbezogener Untersuchungen vertraut – ob interne, externe oder behördliche Untersuchungen.
Das macht uns zu verlässlichen Ansprechpartnern für Vorstände, Aufsichtsräte, Compliance Officer und General Counsel, wenn es um rechtssichere, diskrete und effiziente Aufklärung kritischer Sachverhalte geht.
Unser Ziel: belastbare Ergebnisse und rechtssichere Umsetzung, national wie international.
Interne Untersuchungen
Interne Untersuchungen erfordern Weitsicht, Erfahrung und klare Struktur. Mit alldem unterstützen wir Sie.
Vom ersten Verdachtsmoment bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen übernehmen wir die Planung, Durchführung und Steuerung (internationaler) interner Untersuchungen: mit juristischer Expertise, unternehmerischem Verständnis aus vielfältiger Erfahrung unseres Teams in verschiedenen Positionen und auf internationaler Ebene mit einem verlässlichen Netzwerk unabhängiger Kanzleien.
Für Untersuchungen bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen, Kapitalmarkt- und Insolvenzdelikten sind wir gleichermaßen Ansprechpartner wie für Untersuchungen bei Vorwürfen im Zusammenhang mit besonders sensiblen Sachverhalten (u.a. MeToo- und Mobbing-Vorwürfe) oder spezifischen umweltrechtlichen Sachverhalten, z.B. im Kontext Greenwashing Investigations.
Um auch bei umfangreichen Sachverhalten und Daten gründlich, und zugleich effizient arbeiten zu können, setzen wir zur Systematisierung von Daten auf KI-Modelle in Form eines Technology Assisted Review (TAR).
Leistungen im Bereich interne Untersuchungen (Auszug):
Wir beraten bei der Vorbereitung von Untersuchungsprozessen – angefangen bei organisatorischen und rechtlichen Fragen rund um Whistleblower-Systeme, bei der Entwicklung relevanter Richtlinien (z.B. Investigations Charter), über Prozessbeschreibung für untersuchende Einheiten, Sanktionsregimen bis hin zu Richtlinien zur Förderung der Speak-Up Kultur im Unternehmen.
Wir ermittelten Sachverhalte, planen interne Untersuchungen und setzen diese zügig und sorgfältig um. Wir sichten Unterlagen und führen strukturierte Interviews mit Beschuldigten, Hinweisgeber*innen und Zeug*innen mit dem Ziel, einen klaren Sachverhalt zu ermitteln, diesen rechtlich zu bewerten und aus den Ergebnissen sinnvolle und angemessene Remediation-Maßnahmen abzuleiten.
WIr beraten in der Umsetzung dieser Remediation-Maßnahmen, insbesondere bei disziplinarischen Maßnahmen und Schlussfolgerungen für Geschäftsprozesse und das CMS.
Als unabhängige Boutique sind wir besonders geeignet für interne Untersuchungen im Auftrag des Aufsichtsrats oder für Gesellschafter. Unsere Unabhängigkeit gibt uns die Möglichkeit, frei von Konflikten und einer Vorbefassung zu agieren und insbesondere Fehlverhalten von Vorstand und Geschäftsführung aufzuklären. Häufig beaufsichtigen wir für den Aufsichtsrat auch Untersuchungen, die von anderen im Auftrag des Vorstands oder der Geschäftsführung durchgeführt werden.
Bei besonders sensiblen Themen unterstützen wir dabei, Untersuchungen Dritter eng zu begleiten und zu überwachen, z.B. für den Aufsichtsrat, wenn Untersuchungen vom Unternehmen selbst oder von einem anderen Gesellschafter, z.B. im Rahmen von Joint Ventures durchgeführt werden. Umgekehrt sind wir oft mit Untersuchungen betraut, die für den Jahresabschluss relevante Themen zum Gegenstand haben und daher von den Abschlussprüfern eng überwacht werden. Auch hier sind unsere Unabhängigkeit und Verlässlichkeit von besonderer Bedeutung.
Externe
Untersuchungen
Unternehmen tragen zunehmend auch Verantwortung für das Verhalten Dritter, insbesondere in Lieferketten: Seit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind viele Unternehmen verpflichtet, auch Verdachtsmomente gegenüber Geschäftspartnern gründlich zu prüfen. Ähnliche Anforderungen finden sich im Außenwirtschaftsrecht.
In diesem Kontext helfen wir Ihnen bei der Identifikation betroffener Lieferanten und Geschäftsbereiche, führen einen ersten Fakten-Check und eine Priorisierung durch und treten in Kontakt mit den relevanten Parteien.
Je nach Sachverhalt übernehmen wir unterschiedliche Rollen: sei es als eigenständig untersuchende Partei, als professioneller Begleiter Ihrer internen Untersuchung oder als unabhängiger Überwacher.
So unterstützen wir Sie pragmatisch im besten Sinne, verlässlich und effizient in der Planung, Umsetzung und Nachbereitung, wenn es um das Thema externe Untersuchungen geht.
Unsere Leistungen:
Wir beraten zur Gestaltung von Liefer- und Einkaufsverträgen und von AGB in Hinblick auf gesetzliche Anforderungen zur Überwachung menschenrechts- und umweltbezogener Verpflichtungen von Geschäftspartnern und unterstützen Sie in der Umsetzung. Wir definieren Verdachtsschwellen und Maßnahmen zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und wettbewerbssensiblen Informationen.
Wir führen im Auftrag externe Untersuchungen bei Lieferanten zu umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sachverhalten im Auftrag des Abnehmers durch. Soweit erforderlich, schließen wir Clean Team-Vereinbarungen mit Lieferanten zum Schutz von dessen Geschäftsgeheimnissen und wettbewerbssensiblen Informationen und berichten entsprechend gefiltert an unseren eigentlichen Auftraggeber.
Werden Sachverhalte durch die Geschäftspartner selbst aufgeklärt, begleiten wir diese Untersuchungen, um sicherzustellen, dass sie sachgerecht durchgeführt werden und zu belastbaren und verwertbaren Ergebnissen führen. Denn nur bei verlässlichen und nachvollziehbaren Ergebnissen genügt der Abnehmer seinen Pflichten innerhalb der Lieferkette und kann auf eine eigene Prüfung verzichten.
Sind Behörden wie das BAFA oder NGOs an einer Untersuchung beteiligt oder haben diese mit einer Meldung oder Beanstandung ausgelöst, übernehmen wir die Vertretung gegenüber und koordinieren die Kommunikation mit Behörden oder Dritten. Soweit erforderlich, beraten wir auch zur Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit.
Wir erarbeiten für Sie – in enger Abstimmung mit den betroffenen Geschäftspartnern – Präventions- und Abhilfemaßnahmen mit dem Ziel, festgestellte Verletzung menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten zu beseitigen. Diese Maßnahmen überwachen wir bei Bedarf auch in der Umsetzung und erstatten hierüber Bericht.
Verteidigungen bei behördlichen
Untersuchungen
Wenn Ermittlungsbehörden aktiv werden, erfordert das schnelle und gleichzeitig strategisch sinnvolle Entscheidungen.
Darum begleiten und verteidigen wir Ihr Unternehmen in behördlichen Untersuchungen von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss eines solchen Verfahrens. Wir beraten Unternehmen zu einzelnen Phasen einer behördlichen Untersuchung oder übernehmen die Verteidigung im gesamten Verfahren gegenüber Staatsanwaltschaften, Kartell- und Datenschutzaufsichtsbehörden und Gerichten. So sichern wir Ihre Handlungsfähigkeit und schützen Ihr Unternehmen in der Krise. In Einzelfällen übernehmen wir auch eine Individualverteidigung betroffener Management-Angehöriger und Führungskräfte.
Dabei ermöglicht uns unsere langjährige Erfahrung in allen Eskalationsstufen, Stakeholder professionell zu managen und gleichzeitig Ihre unternehmerischen Interessen im Blick zu halten.
Unsere Leistungen:
Wir verteidigen Unternehmen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, u.a. wegen Korruptions-, Betrugs- und Untreuevorwürfen, bei produktsicher-heits- und umweltstrafrechtlichen Verfahren oder bei dem Vorwurf von Geldwäsche und Kapitalmarktdelikten. Unser Fokus liegt auf der Abwehr von Unternehmensgeldbußen oder strafrechtlicher Nebenfolgen wie Einziehung oder Ausschluss von Vergabeverfahren. Soweit erforderlich, organisieren wir durch unser Netzwerk erfahrener Strafverteidiger eine sachgerechte Individualverteidigung.
In Ordnungswidrigkeitenverfahren verteidigen wir insbesondere in kartellrechtlichen Verfahren und beim Vorwurf von Verstößen im Zusammenhang mit Geldwäsche, lieferketten- und umweltrechtliche Anforderungen. Wir begleiten Unternehmen dabei sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren.
Behördliche Ermittlungen kommen für das betroffene Unternehmen häufig überraschend und machen sich erstmals im Rahmen von Durchsuchungen bemerkbar. Deswegen bereiten wir Unternehmen präventiv mit Schulungen und Checklisten auf diese Situation vor und begleiten sie in der Krisenkommunikation. Wir begleiten Sie auch, wenn Untersuchungen nationaler Strafverfolgungs- und Kartellbehörden oder europäischer Kartell- und Betrugsbekämpfungsbehörden Ihr Unternehmen unverhofft treffen – während der Maßnahmen und darüber hinaus.
Im Rahmen von Unternehmensverteidigungen organisieren wir auch die Individualverteidigung von persönlich Betroffenen. Mit einem Netzwerk aus erfahrenen Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern können wir unsere Mandant*innen auch unterstützen, wenn es um die Verteidigung persönlich beschuldigter Managementangehöriger und Führungskräfte geht. In begründeten Einzelfällen und wenn die Gefahr eines Konflikts mit dem Unternehmen ausgeschlossen ist, übernehmen wir auch Individualverteidigungen.
Interne Untersuchungen sind oft notwendig, um eine sachgerechte Unternehmensverteidigung einerseits und oft notwendige Kooperation mit den Ermittlungsbehörden andererseits zu gewährleisten. Aus diesem Grund führen wir interne Untersuchungen auch begleitend zu behördlichen Ermittlungsverfahren in enger Abstimmung mit der verteidigenden Kanzlei und den Verfolgungsbehörden durch. So ist gewährleistet, dass der Beschlagnahmeschutz der Verteidigung weitgehend gewahrt bleibt und Unternehmen auf der anderen Seite von Strafmilderungsmöglichkeiten durch interne Untersuchungen vollumfänglich profitieren.
Die Einrichtung bzw. Verbesserung eines CMS birgt für Unternehmen die Chance, im Fall von Verstößen auf Strafmilderung hoffen zu können. Denn viele neuere, strafrechtlich relevante Regelwerke (z.B. die Ökozid-Richtlinie) und auch die neuere Rechtsprechung sehen Strafmilderung vor, wenn Compliance-Management-Systeme existieren – sogar, wenn Anpassungen erst nach der vorgeworfenen Tat umgesetzt werden.
Wir beraten zur Einrichtung und Verbesserung eines CMS – bei Bedarf noch während des Ermittlungsverfahrens unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Verfahren.
Wir haben Ihre unternehmerischen Interessen im Blick – mit Weitsicht und Erfahrung.